Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 25.02.2020 regelt, dass
- die Fortbildungszeit von 24 Stunden in der Regel in maximal 4 Veranstaltungen aufgeteilt werden kann.
- die Fortbildung berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben kann. Allerdings müssen berufspädagogische Inhalte mindestens 12 Fortbildungsstunden einnehmen.
- Überschreitungen der 24 Stunden Fortbildungszeit nicht auf die Fortbildungsverpflichtung kommender Jahre übertragen werden können.
Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiterinnen und für Praxisanleiter, die nach dem alten Recht ausgebildet wurden.
Ein Fortbildungsjahr erstreckt sich vom 15.06. des laufenden Jahres bis zum 14.06. des Folgejahres.
Die Praxisanleitersitzungen, die zum Zweck der Koordinierung der Praxisanleitung in den einzelnen Einrichtungen durchgeführt werden, können nicht als Fortbildung angerechnet werden.
Umfang: 24 Stunden
Modul- und Terminübersicht: (NEUE TERMINE für das Fortbildungsjahr 2025)
Termine Fortbildungen 2025:
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Kosten: 53,00 Euro pro Modultag
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Ev. Ausbildungsstätte des Münsterlandes für pflegerische Berufe e.V.
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