Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
Seit 2020 sind Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter gemäß § 4 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegeberufe verpflichtet, jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 25.02.2020 regelt, dass

  • die Fortbildungszeit von 24 Stunden in der Regel in maximal 4 Veranstaltungen aufgeteilt werden kann.
  • die Fortbildung berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben kann. Allerdings müssen berufspädagogische Inhalte mindestens 12 Fortbildungsstunden einnehmen.
  • Überschreitungen der 24 Stunden Fortbildungszeit nicht auf die Fortbildungsverpflichtung kommender Jahre übertragen werden können.
Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiterinnen und für Praxisanleiter, die nach dem alten Recht ausgebildet wurden.
Ein Fortbildungsjahr erstreckt sich vom 15.06. des laufenden Jahres bis zum 14.06. des Folgejahres.

Die Praxisanleitersitzungen, die zum Zweck der Koordinierung der Praxisanleitung in den einzelnen Einrichtungen durchgeführt werden, können nicht als Fortbildung angerechnet werden.

Umfang und Anmeldung
Umfang: 24 Stunden

Modul- und Terminübersicht: (NEUE TERMINE für das Fortbildungsjahr 2024)

Termine Fortbildungen 2024:

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Termine PAW

 

 

Kosten: 53,00 Euro pro Modultag

 

Ihre Anmeldung:

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Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per Post oder E-Mail:

 

Ev. Ausbildungsstätte des Münsterlandes für pflegerische Berufe e.V.

Schulleitung

Coerdestraße 58

48147 Münster

E-Mail: info[at]eam-muenster.de