„Generalistische Pflegeausbildung“ bedeutet die Zusammenführung bisheriger Pflegefachberufe in den Bereichen „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ zu einem gemeinsamen Berufsbild „Pflege“.
Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachausbildung mit einem theoretischen Unterricht an einer Pflegeschule und einer praktischen Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen.
Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den zukünftigen Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre persönlichen Entwicklungs- und Lebenssituationen anzupassen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit).
a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz-oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer […]
Erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Die theoretische Ausbildung findet an der Evangelischen Ausbildungsstätte des Münsterlandes für pflegerische Berufe e. V. statt und umfasst 2100 Stunden des theoretischen und fachpraktischen Unterrichts in den Kompetenzbereichen:
I. | Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren. |
II. | Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten. |
III. | Intra- und interpersonelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten. |
IV. | Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen. |
V. | Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen. |
Im Rahmen der praktischen Ausbildung, die 2500 Stunden umfasst, erfolgen Einsätze in unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Die praktischen Einsätze setzen sich wie folgt zusammen:
- Orientierungseinsatz
- Pflichteinsätze in den allgemeinen Versorgungsbereichen (stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut- und Langezeitpflege)
- Pflichteinsätze in den speziellen Versorgungsbereichen
- Vertiefungseinsatz
- Weitere Einsätze
Während der praktischen Einsätze werden die Auszubildenden von berufspädagogisch qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern begleitet und unterstützt.
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung.
Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit dem Vertiefungsschwerpunkt stationäre Akutpflege
Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit dem Vertiefungsschwerpunkt stationäre Langzeitpflege
Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit dem Vertiefungsschwerpunkt Pädiatrie
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Praktische Prüfung
Nach einem erfolgreichen Bestehen aller Prüfungsteile wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem unter anderem der gewählte Vertiefungsbereich vermerkt ist. Die ausgehändigte Urkunde befähigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Pflegefachperson“, „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.